Qualifizierung zum Betreuungsassistenten nach § 53c/43b (früher § 87b)

Pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Veränderungen oder psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Ihre Versorgungssituation in der stationären Pflege wird überwiegend als verbesserungsbedürftig angesehen.

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Qualifizierung von Pflegehilfskräften bieten wir Ihnen hier die auf diese Anforderungen zugeschnittenen Ausbildungen.

Aufgabe der Betreuungsassistenten ist es, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, z.B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen. Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist, den erkrankten Menschen zu respektieren und seine Ressourcen zu erhalten.

02.12.2024
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