Tipps zum gemeinnützigen Vererben

Eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) belegt: Rd. 20 % der Deutschen würden mit einem Teil ihres Erbes einen guten Zweck unterstützen.

Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten:

1.)
Entscheidend sind zunächst die richtigen Regelungen im Testament. Dabei muss das Testament komplett handgeschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Komplexe Regelungen bedürfen auf jeden Fall fachkundigen Rat eines Anwalts oder Notars.

2.)
Vermachen und vererben - zwei ähnliche, aber letztlich doch ganz unterschiedliche Begriffe! Außerdem müssen Sie auf jeden Fall auch die Absicherung Ihrer nahen Angehörigen und die Pflichtteilsansprüche von Eltern, Kindern und Ehepartnern berücksichtigen!

3.)
Achten Sie auf die Auswahl der "richtigen" Organisation, die Sie im Testament bedenken wollen. Hatten Sie z.B. schon zu Lebzeiten als Dauerspender Vertrauen zu Ihrer Organisation und/oder haben Sie vielleicht Leistungen der Organisation in Anspruch genommen, mit denen Sie zufrieden waren?

4.)
Sie können auch schon mit kleinen Beträgen Großes tun! Schon 1.000, 2.000 oder 5.000,- Euro unterstützen unsere Arbeit schon enorm und helfen uns, auch kleinere Projekte langfristig abzusichern.

5.)
Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns als Bedachte auch - nach vorheriger Vereinbarung - auch um die Wohnungsauflösung, Bestattung und/oder Grabpflege - nach Ihren Wünschen selbstverständlich!

6.)
Wir sind von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommen 100 % Ihres uns zugewandten Nachlasses unmittelbar unserer gemeinnützigen Arbeit zugute!

Bitte schenken Sie Nächstenliebe über Lebzeiten hinaus - mit einem Nachlass oder Vermächtnis zu unseren Gunsten! Vielen Dank!